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B 198/12 Ravitaillement lors de cherté - Fruchtversorgung in Zeiten von Teuerung (6), 1771.06.20-1771.11.30 (Article)
Informations conc. l'identification |
Ref. code: | B 198/12 |
Ref. code AP: | B 198/12 |
Title: | Ravitaillement lors de cherté - Fruchtversorgung in Zeiten von Teuerung (6) |
Creation date(s): | 6/20/1771 - 11/30/1771 |
Level: | Article |
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Indications sur l'étendue |
Etendue: | 1 boîte |
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Zone du contenu et de la structure |
Content: | Darunter: - 1771, Juni 20. – Juli: Dankschreiben von Muheim aus Altdorf, der weitere Frucht in Reinach kauft und Käse als Geschenk schickt (S. auch B 198/11). Abrechnung mit Paris und dem Kammerboten Konrad Arnold, der Paris auf der Reise begleitet hatte und um seine Uhr gekommen war. Mangel an Frucht hauptsächlich in den Ämtern Delsberg und Münster. Abholung der Schaffnereifrucht in Basel. Verkauf von 180 Säcken Frucht durch das Domkapitel ab seiner Schaffnerei in Basel. Abholung dieser Frucht durch die bisch. Untertanen in der Fron. Verkauf derselben in Delsberg. Korrespondenz des Birsecker Landvogtes von Andlau mit dem Bureau des grains in Porrentruy. Ausweisung des Kontrebandiers Hans Amann aus Istein. Bewilligung für die Durchfuhr von Frucht von Basel nach Neuchâtel, die Hermann aus Biel für Neuchâtel im Ausland (Pfalz?) gekauft hatte. - 1771, August – September: Bericht von Zwingen über die gute Ernte, die Ursachen der letztjährigen Teuerung (Kornjuden) und Vorschläge zur Abwendung einer neuen Lebensmittelnot (6. September). Ähnliche Schreiben des Landvogtes Imer in La Neuveville (10. September) und desjenigen von Schliengen (11. September). Abrechnungen betr. die verschiedenen im Winter und Frühjahr gemachten Fruchtkäufe (Pfalz, Domkapitel, Lützel, Kontrebandenfrucht, im Lande selbst gekauftes Getreide). Beschwerde des Vogtes in Münchenstein wegen des Zolles, den Leute von Benken zahlen sollten für die Frucht, die sie nach Basel verschafften und dabei eine geringe Strecke Weges (nach Oberwil) über bisch. Gebiet gehen mussten. Die Stadt Biel, der Bern den Besuch des Marktes in Nidau verboten hatte, bittet um Ausfuhrbewilligung für diejenige Frucht, die ihr der Stiftsherr Beurret in St-Ursanne verkauft hat (17. und 27. Sept.). Biel erhält keine Bewilligung zur Ausführung der von Beurret gekauften Frucht, dagegen die Erlaubnis, Kontrebandefrucht im Amt Birseck zu kaufen, mit welchem Geschäft Marmett betraut wird. |
| - 1771, Oktober – November: Korrespondenz mit Schliengen wegen des Fruchtausfuhrverbotes durch die dortigen Stände und wegen des Kaufes von Frucht durch Vermittlung elsässischer Schleichhändler. Da infolge der allgemeinen Getreidessperre die Fruchtpreise nicht sinken wollen, verlängert der Bischof am 26. Oktober sein Fruchtausfuhrverbot vom 30. Oktober 1770. Der Landvogt Imer in Courtelary versammelt alle Müller des Amtes Erguel in Courtelary und lässt sie "sous la voute du ciel" schwören, sich auf keinerlei Weise mit Fruchthandel zu befassen bei hoher Strafe, 10. September und 12. November! Dem Pape von Asuel werden in La Ferrière Pferde, Wagen und Waren konfisziert, weil er Frucht durchschmuggeln wollte und er wird zu 50 £ Busse verurteilt. François Chiquet von Asuel, der Frucht ohne Passzettel ausführen wollte, wird ebenfalls in La Ferrière erwischt, kommt aber besser weg. J. J. Noirat, gleichfalls von Asuel, wird wegen des gleichen Vergehens in St-Brais angehalten und bestraft. Ähnlich ergeht es dem David Louis Chopard von Sonvilier und der Wittwe Suzanne Méroz von da, die Frucht in der Herrschaft St. Ursitz gekauft hatten und in Saignelégier verhaftet wurden. Vorschläge betr. Bewaffnung der bisher ohne jedes Abzeichen ihren Dienst versehenden gardes-frontière. Sie werden mit Bandouillières ausgerüstet. Verzeichnisse solcher Gardes. Der Weibel von Fahy, der Zöllner Comman von Réclère u.a.m. erhalten den Auftrag, für das Kornhaus in Pruntrut Kontrebandefrucht zu kaufen. Passeports für Scholl aus Biel für die Ausführung seiner Zinsfrucht in Corgémont und Cortébert. Ebenso für Pfarrer Perregaux in Biel für Ausfuhr der Pfarreifrucht von Tavannes, wo er Pfarrer gewesen war. - Dem Müller von Benken, der Kontrebandefrucht nach Basel lieferte und eine kurze Strecke Weges über bischöflichen Boden gehen musste, wird die Hälfte des üblichen Zolles nachgelassen. Daniel du Bois von Villiers (Neuchâtel) führt Frucht, die er im Elsass gekauft hat, vom Doubs über Cerniévillers durch den Freienberg nach Neuchâtel. - Johann Benedikt Blösch, Notar in Biel, erhält die Durchfuhrbewilligung für Frucht, die er im Elsass und in der Grafschaft Mümpelgart (Montbéliard) für Biel und La Neuveville gekauft hatte. Sein Fruchttransport wird in Pruntrut angehalten, weil Getreide darunter war, das er ohne Erlaubnis in den bisch. Grenzdörfern gekauft hatte. Auch in Biel wird seine Frucht angehalten. Schreiben aus Biel (Scholl, Walk, Wildermett) betr. das Benehmen Scholls, der gar nicht für Biel sondern für Neuenburg gekauft habe. Neuenstadt (Landvogt und Stadt) berichten ebenfalls hierüber und schicken eine Deputation (Baillif und Himely) nach Pruntrut, um ihre Unschuld bei dieser Affäre zu beteuern. Diese Herren erhalten die Erlaubnis zum Kauf von Kontrebandefrucht im Amt Birseck. - Verhandlungen des Birsecker Landvogtes von Andlau mit den Ständen Basel und Solothurn, um "den Fruchtschleichhandel aus dem Elsass gemeinsam zu machen", und dadurch "den übermässigen Wucher, so diese Schleichhändler treiben" wirksam zu bekämpfen. Sie scheitern an den Forderungen, die Basel wegen seines Fruchtmarktes stellte (S. bes. 19. November). Korrespondenz wegen der Wiedereröffnung des Fruchtmarktes in Reinach und Einstellung desjenigen zu Aesch. |
| Druckschriften: - 1771, août 24: Extrait des registres du Conseil d'Etat (Fruchtausfuhrverbot) (1 ex.) - 1771, octobre 26: Ordonnance de Son Altesse qui défend l'exportation des grains, qui concerne l'aménage de Porrentruy et le rétablissement du marché aux grains de Delémont (2 ex.) |
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URL for this unit of description |
URL: | https://archives-aaeb.jura.ch/detail.aspx?ID=17216 |
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