Informations conc. l'identification |
Title: | 1634, Mai |
Level: | Dossier |
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Zone du contenu et de la structure |
Content: | Anweisung des Bischofs an die Räte in Porrentruy, dem dortigen Kommandanten d'Epinans wegen der Protektion und Aufnahme weiterer Truppen in Porrentruy eine ausweichende Antwort zu erteilen. Am 14. bat d'Epinans Audienz beim Bischof, dem er eröffnet, Bourbonne habe Vollmacht zur Abschliessung eines Schutzbündnisses; Bourbonne erwarte ihn in Porrentruy; die Sache sei rasch erledigt. Der Bischof fertigt ihn mit der Erklärung ab, ohne Wissen der kath. Orte könne er nicht handeln und diese berieten gerade über diese Angelegenheit in Solothurn. Ähnliches Schreiben an Bourbonne in Montbéliard. Als Landhofmeister und Kanzler im Auftrage des Bischofs nach Montbéliard reisen wollten, trafen sie unterwegs den Marquis de Bourbonne an, der sich selber nach Delémont zum Bischof begab, wo er am 22. eintraf. Bourbonne eröffnete dem Bischof, er habe den Befehl 4 Kompanien ins Bistum zu bringen und beharrte auf diese Forderung trotz aller Einwendungen des Bischofs, das sei gar nicht nötig. Dagegen äusserte er, wegen dem Abschluss einer förmlichen Protektion keine Vollmacht zu besitzen. Der Bischof gibt von dieser Unterredung Solothurn und die kath. Tagsatzung in Baden Kenntnis. Auf seine Bitte schreiben die kath. Orte an den König von Frankreich um Befehl an Bourbonne, das Bistum mit weiterer Einquartierung zu verschonen und alles wieder in den früheren Stand zu setzen (d.h. Porrentruy räumen). Schreiben an Alfons von Sonnenberg, der dieses Schreiben am kg. Hofe abzuliefern hatte. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://archives-aaeb.jura.ch/detail.aspx?ID=440899 |
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