B 264a/1-1 Forderung von Hans Rudolf Fäsch aus Basel um Bezahlung seiner Auslagen für Postsendungen unter seinem Namen von 1636 bis 1652, wofür er nicht nur dem Postmeister Johann Kindtweyler in Basel das Porto immer bezahlt, sondern auch noch sonstige Kosten erlitten habe, 1636-1673 (Dossier)

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Title:Forderung von Hans Rudolf Fäsch aus Basel um Bezahlung seiner Auslagen für Postsendungen unter seinem Namen von 1636 bis 1652, wofür er nicht nur dem Postmeister Johann Kindtweyler in Basel das Porto immer bezahlt, sondern auch noch sonstige Kosten erlitten habe
Creation date(s):1636 - 1673
Level:Dossier

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Content:Als um 1636 ein Brief des Kaisers an den Bischof "durch leichtfertige böse Buben im Trunk" geöffnet worden war, hatte sich Fäsch anerboten, die Korrespondenz unter seinem Namen (Coperte) zu expedieren und im Empfang zu nehmen. Sie betraf meistens nur den Briefwechsel zwischen dem Propst von Münster, Joh. Philipp von Vorburg, der den Bischof auf verschiedenen Reichs- und Kreistagen vertrat, und den Weihbischof Dr. Thomas Henrici.
Um 1650 wollte Fäsch mit dem Bischof abrechnen, kam aber nie dazu. Der Bischof verwies ihn an den Propst und an den Weihbischof und diese an jenen. Erschwert wurde die Liquidation dadurch, dass Fäsch und der Propst ihren Sendungen auch eigene Briefe beigelegt hatten. Da es sich um eine ansehnliche Summe handelte, verlangte Fäsch auch den Zins für das ihm seit Jahren vorenthaltene Geld und machte geltend, er sei kein Postmeister und habe mit diesen Sendungen auch sonst viele Mühe und Arbeit gehabt und nicht nur das Porto bezahlen müssen. Inzwischen war ein Bischof nach dem anderen gestorben, ebenso Kindtweyler, der Weihbischof und der Propst von Vorburg.
Fäsch wendete sich schliesslich 1666 an den kurmainzischen Hofrat in Frankfurt, Franz Johann Wolfgang von Vorburg, einen Erben des verstorbenen Propstes, der die Sache aber auch wieder an den Bischof verwies. Fäsch erlebte die Regelung dieser alten Schuld nicht, denn erst sein Erbe wurde "anno 1673 mit 100 fl. contentiert".
 

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