B 239 Bi/1-7 Lehenbriefe und Akten betr. Mahlmühle, Drahtmühle (Drahtzieherei), Reibe und Schmiede zu Bözingen im Loch, 1634.11.01-1768.01.20 (Dossier)

Archive plan context


Informations conc. l'identification

Ref. code:B 239 Bi/1-7
Ref. code AP:B 239 Bi/1-7
Title:Lehenbriefe und Akten betr. Mahlmühle, Drahtmühle (Drahtzieherei), Reibe und Schmiede zu Bözingen im Loch
Creation date(s):11/1/1634 - 1/20/1768
Level:Dossier

Indications sur l'étendue

Etendue:N. 1 - 131

Zone du contenu et de la structure

Content:Vor 1634: im Besitz des bisch. Schaffners Abraham Thellung.

1634: Lehenbrief für Dr. med. Ludwig Scharandi über das ganze Lehen ohne die Drahtzieherei, die nicht bestand.

1637: Lehenbrief für die Kinder des verst. Dr. Ludwig Scharandi und für Nikl. Glutz, Joh. Sury, Martin Besenval und Hans Jakob Brunner über das gesamte Lehen und die inzwischen durch Scharandi erbaute Drahtmühle.

16??: Martin Besenval verkauft seinen Anteil an Hans Georg Gotthard von Solothurn, der Träger des ganzen Lehen wird.

1662: Urs Gotthard und die Erben Scharandi und Glutz verkaufen das Lehen an Andreas Grosjean, bisch. Schaffner in Biel.

1667: Lehenbrief für Grosjean.

1693 - 1750: Lehenbrief für Joh. Jakob Watt, Vater und Sohn, und nachwärts für Peter Watt, Vater und Sohn, als Träger des ganzen Lehens, das sie mit den Erben des Andreas Grosjean (Geschwister Grosjean und Breitner) bis 1750 innehatten. Watt und Breitner stellten die im Verfall geratene Kupferschmiede wider her (1734).
Prozess mit der Zunft zum Wald in Biel, die den Ammann von Bözingen Ben. Ritter, der die Drahtzieherei leitete, besteuern wollte (1734-1735).
Prozess zwischen Watt und Breitner einerseits wider Salomon Duclerc von Becher, wohnhaft in Paris, wegen des Anteils von Duclerc und Jobard an der Drahtzieherei mit Beilagen über den Betrieb dieses Werkes, das von 1741 ab einige Jahre stillstand (1739-1741).
Klage über den schlechten Gang der Mahlmühle (1746).

1750: Peter Watt und Breitner verkaufen 2/3 der Drahtzieherei und der Hammerschmiede (ohne die Mahlmühle) an Abraham Jaquillard von Nidau und Peter Alexander Hermann von Biel. 1/3 der Drahtzieherei und der Schmiede (und die ganze Mahlmühle) verbleiben im Besitz von Peter Watt. Jaquillard muss vom Kauf zurücktreten, weil ihn der Bischof als Fremden nicht will, sodass Watt und Hermann das Lehen allein besitzen.

1756 - 1757: Watt und Hermann lassen Mahlmühle und Drahtzieherei in Stand setzen, wozu ihnen die Gemeinde Bözingen das nötige Bauholz liefert.
Prozess mit der Gemeinde Bözingen wegen der Lieferung von Bauholz für diese Gebäude.
Reglement für die Gemeinde Bözingen vom 6. Mai 1765 betr. die Verpflichtung zur Abgabe des Bauholzes (nur für Instandsetzung, nicht aber für Vergrösserung dieser Gebäude).

1767 - 1768: Prozess zwischen Peter Alexander Hermann und Peter Watt wegen der Drahtzieherei, die ohne eigentlichen Vertrag seit 1750 als Société Watt & Cie (Hermann & Watt, alleinigen Lehenträger, und Jaquillard & Pagan als associés) betrieben wurde. Hermann wollte Jaquillard & Pagan nicht mehr als associés anerkennen. Prozess deswegen in Biel. Eingreifen des Bischofs. Vertrag zwischen Watt und Hermann vom 20. Januar 1768.

Zone des sources complémentaires

Sources complémentaires:Weitere Akten hierüber im Fasz. B 239 Bi/1-14 (1767, Januar 12. ff.)
 

URL for this unit of description

URL:https://archives-aaeb.jura.ch/detail.aspx?ID=440215
 

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