Informations conc. l'identification |
Ref. code: | B 261/1-1 |
Ref. code AP: | B 261/1-1 |
Title: | Wiederherstellung und Unterhalt der Birsbrücke zu Grellingen durch die Gemeinde Grellingen und die solothurnischen Untertanen der Vogteien Gilgenberg und Thierstein |
Creation date(s): | 9/14/1566 - 2/14/1733 |
Level: | Dossier |
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Indications sur l'étendue |
Etendue: | 4 cm |
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Zone du contenu et de la structure |
Content: | Als die Brücke 1712 durch die Birs wieder weggerissen worden war, weigerten sich die Solothurner, ihren Anteil (2/3) an die Wiederherstellung zu leisten zunächst unter dem Vorwande des schlechten Zustandes der Strasse auf Grellinger Seite und, nachdem hier Abhilfe geschafft worden war, mit der Begründung, die Gemeinde Grellingen habe durch ihre Vernachlässigung das Unglück verschuldet.
Während dieser Streitigkeiten wurde die Brücke 1714 wieder zerstört und durch die Gemeinde Grellingen wieder hergestellt. Da Solothurn an die Baukosten (1200 Pf.) nur 50 zahlen wollte, erteilte der Bischof der Gemeinde 1716 das Recht zur Erhebung eines Brückenzolles, womit sich Solothurn einverstanden erklärte. Zolltarif für diese Brücke und das neuerbaute Brücklein bei der Mühle der Familie Blarer von Wartensee. Streitigkeiten wegen der Benutzung des Fussweges über den Seebach nach Duggingen (Zollumgebung).
Zerstörung und Wiederaufbau der Brücke durch die Gemeinde Grellingen (1732). Verzichtleistung Solothurns auf die angebotene Zollbefreiung gegen Entrichtung eines Beitrages an die Kosten dieser neuen steinernen Brücke. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://archives-aaeb.jura.ch/detail.aspx?ID=440182 |
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